Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Unser Unternehmen ist gemäß den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) von der Pflicht zur Erstellung und Bereitstellung einer Barrierefreiheitserklärung ausgenommen.

Das BFSG sieht in § 3 Abs. 3 eine Ausnahme für Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich vor. Da unser Unternehmen diese Kriterien erfüllt, sind wir nicht verpflichtet, eine Barrierefreiheitserklärung zu erstellen. Nichtsdestotrotz sind wir bestrebt, unsere Dienstleistungen so zugänglich wie möglich zu gestalten und stehen Ihnen bei Fragen zur Barrierefreiheit gerne zur Verfügung.