- Öffentliche Stellen: Dazu gehören Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie andere öffentliche Einrichtungen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten.
- Große Unternehmen im B2C-Bereich: Insbesondere solche, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, wie Online-Shops, Banken, Versicherungen und Telekommunikationsunternehmen.
- Ausnahme: Vom neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind Kleinstunternehmen ausgenommen, die weniger als zehn Beschäftigte haben und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro nicht überschreiten, sofern sie geregelte Dienstleistungen anbieten.
- Unternehmen, die öffentlich finanziert werden: Wenn Ihr Unternehmen Fördermittel von öffentlichen Stellen erhält, kann es ebenfalls zur Barrierefreiheit verpflichtet sein.
- Bildungseinrichtungen und Gesundheitsdienste: Universitäten, Schulen und medizinische Einrichtungen müssen oft ebenfalls barrierefreie digitale Angebote bereitstellen.
Beratung über Maßnahmen
Beratung über Maßnahmen
- Individuelle Strategien zur Barrierefreiheit
- Empfehlung zu Maßnahmen und Best Practices