Ihre Agentur für Barrierefreie Websites

Barrierefreiheit Neues Gesetz

Was?
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Wann?
Tritt am 28.06.2025 in Kraft
Gilt für wen?
Unter anderem für Websites und Apps, Onlineshops und E-Commerce-Anbieter.
Ausnahme?
Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem jährlichen Gesamtumsatz von höchstens 2 Mio. Euro
Noch 0 Tage

Machen Sie den Test! Ist Ihre Website barrierefrei?

Finden Sie mit wenigen Fragen in kurzer Zeit heraus, ob Ihre bisherige Website barrierefrei ist.

Unsere Leistungen Ihre Experten für barrierefreies Webdesign

Wir helfen Ihnen, Ihre Website für alle Nutzer zugänglich und nutzbar zu machen, indem wir höchste Standards der Barrierefreiheit realisieren. Von der ersten Beratung über die qualifiizierte Analyse und Umsetzung bis hin zu Schulungen bieten wir Ihnen umfassende Leistungen für Ihre inklusive Webpräsenz.

Beratung über Maßnahmen

  • Individuelle Strategien zur Barrierefreiheit
  • Empfehlung zu Maßnahmen und Best Practices

Analyse der bestehenden Website

  • Identifizierung von Barrieren und Schwachstellen
  • Erstellung eines detaillierten Berichts mit Verbesserungsvorschlägen

Erstellung einer barrierefreien Website

  • Umsetzung gemäß geltenden Barrierefreiheitsstandards
  • Optimierung für Nutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

  • Formulierung der Barrierefreiheitserklärung
  • Einfügen der Erklärung in Ihre bestehende Seite

Workshop & Schulung

  • Praxisorientierte Schulungen zu Barrierefreiheitsrichtlinien
  • Anleitung zur eigenständigen Pflege und Weiterentwicklung der Website

Barrierefreie Websites Unsere Beispiele

Hier sind drei Beispielprojekte, die wir erfolgreich barrierefrei umgesetzt haben, um Ihnen einen Einblick in unsere Expertise und die Vielfalt unserer Lösungen zu geben.

Zum Thema barrierefreie Websites Häufige Fragen

Kunde der zum Thema barrierefreie Websites beraten wird

  • Öffentliche Stellen: Dazu gehören Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie andere öffentliche Einrichtungen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten.
  • Große Unternehmen im B2C-Bereich: Insbesondere solche, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, wie Online-Shops, Banken, Versicherungen und Telekommunikationsunternehmen.
    • Ausnahme: Vom neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind Kleinstunternehmen ausgenommen, die weniger als zehn Beschäftigte haben und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro nicht überschreiten, sofern sie geregelte Dienstleistungen anbieten.
  • Unternehmen, die öffentlich finanziert werden: Wenn Ihr Unternehmen Fördermittel von öffentlichen Stellen erhält, kann es ebenfalls zur Barrierefreiheit verpflichtet sein.
  • Bildungseinrichtungen und Gesundheitsdienste: Universitäten, Schulen und medizinische Einrichtungen müssen oft ebenfalls barrierefreie digitale Angebote bereitstellen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt grundsätzlich nur für Online-Shops und Webseiten im B2C-Bereich, also solche, die sich direkt an Verbraucher richten. Allerdings müssen B2B-Shops und Webseiten klar kennzeichnen, dass sie ausschließlich an Geschäftskunden verkaufen und nicht an Verbraucher. Diese klare Kennzeichnung hilft, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Missverständnisse zu vermeiden.

Die Kosten für die Erstellung einer barrierefreien Website variieren je nach Umfang und Komplexität des Projekts. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das eine Range von etwa EUR 5.000 für kleine Projekte bis zu EUR 30.000 und deutlich mehr für komplexe Webprojekte mit aufwendigem Webdesign und zusätzlichen Komponenten.Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

Wir haben bereits diverse Web-Projekte barrierefrei umgesetzt, darunter Websites aus dem Kulturellen und Dienstleistungsbereich. Oben können Sie eine Auswahl von Projekten sehen.

Ja, es ist möglich, eine barrierefreie Website selbst umzusetzen, allerdings erfordert dies ein gutes Verständnis der Barrierefreiheitsstandards und -techniken, sowie Kenntnisse in HTML & CSS.

Ja, unsere Websites sind so konzipiert, dass Sie Inhalte selbstständig bearbeiten können. Wir verwenden benutzerfreundliche Content-Management-Systeme (CMS) wie WordPress, die keine Programmierkenntnisse erfordern.

Unsere Experten für Barrierefreiheit testen die Website umfassend, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Standards entspricht. Darüber hinaus arbeiten wir mit externen Testern zusammen.

Wenn Ihre Website nicht barrierefrei gestaltet ist, können verschiedene rechtliche Konsequenzen drohen. Dazu gehören Abmahnungen und Schadensersatzforderungen. Nutzer, die aufgrund von Barrieren keinen Zugang zu Ihren Inhalten haben, können rechtliche Schritte einleiten, um ihre Rechte durchzusetzen. Darüber hinaus kann die Nicht-Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen das Image Ihres Unternehmens schädigen und potenzielle Kunden ausschließen.

Der Zeitraum für die Erstellung einer barrierefreien Website hängt vom Umfang des Projekts ab. Eine einfache Website kann in wenigen Wochen erstellt werden, während umfangreichere Projekte mehrere Monate in Anspruch nehmen können.

Ja, wir erstellen barrierefreie Websites auch mit WordPress. Wir entwickeln eigene barrierefreie Themes und Plugins und achten darauf, dass alle Inhalte und Funktionen den Barrierefreiheitsstandards entsprechen.

Ein Feedback-Formular, das es Nutzern ermöglicht, Barrieren oder Mängel in der Barrierefreiheit zu melden, ist erforderlich. Dieser Feedback-Mechanismus muss in der Erklärung zur Barrierefreiheit der Website integriert sein. Darüber hinaus sollte die Erklärung einen Link zur offiziellen Beschwerdestelle des Gesetzgebers enthalten. Dieser Link bietet Nutzern die Möglichkeit, sich an die zuständige Stelle zu wenden, falls ihre Meldungen nicht zeitnah oder zufriedenstellend beantwortet werden.

Ja, auch wenn Sie gesetzlich nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet sind, sollten Sie Ihre Website barrierefrei gestalten. Dies verbessert die Nutzererfahrung für alle Besucher, erweitert Ihre Zielgruppe und zeigt gesellschaftliche Verantwortung.

Eine barrierefreie Website wird inzwischen auch im Suchmaschinenranking besser bewertet.

Eine Erklärung zur Barrierefreiheit muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Auffindbarkeit: Sie muss von der Startseite und jeder weiteren Seite des Webinhalts leicht auffindbar und erreichbar sein oder beim Herunterladen einer mobilen App zugänglich sein.
  • Barrierefreies Format: Die Erklärung selbst muss in einem barrierefreien, gegebenenfalls maschinenlesbaren Format vorliegen.
  • Bewertung der Barrierefreiheit: Sie enthält eine Bewertung der Barrierefreiheit des Webinhalts oder der mobilen Anwendung.
  • Nicht vollständig barrierefreie Inhalte: Falls nicht alle Teile vollständig barrierefrei gestaltet sind, müssen diese Teile benannt und die Gründe dafür angegeben werden. Zudem sollte auf barrierefrei gestaltete Alternativen hingewiesen werden, falls vorhanden.
  • Tatsächliche Bewertung: Die Erklärung basiert auf einer tatsächlichen Bewertung der Barrierefreiheit der Webseite oder mobilen Anwendung.
  • Bewertungsmethode: Die in der Bewertung verwendete Methode muss benannt werden.
  • Feedbackmechanismus: Es muss eine Möglichkeit enthalten sein, elektronisch Kontakt aufzunehmen, um bestehende Barrieren mitzuteilen und Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen.
  • Schlichtungsverfahren: Die Erklärung muss erläutern, wie ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden kann, und einen Link zur Schlichtungsstelle für das Durchsetzungsverfahren enthalten.

Quelle: https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/barrierefreie_it/uebergreifende-anforderungen-web-und-app/erklaerung-zur-barrierefreiheit/erklaerung-zur-barrierefreiheit-node.html